Windvorhaben Kassow

ENERTRAG plant seit einigen Jahren ein neues, regional bedeutsames Energievorhaben, für das ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle transparent informiert werden.

Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb von einer leistungsstarken Windenergieanlage geht es um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen sowie die Einbindung einer der bedeutendsten Industriebetriebe der Region, der Firma Nordex aus Rostock, und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und den kommenden Generationen auf Basis 100% erneuerbarer Energien.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von Windenergieanlagen sind regionale Standorte zur Messung und zur Erprobung neuer oder weiterentwickelter Anlagentypen für Anlagenhersteller von besonderer Bedeutung.

Nordex entwickelt und produziert seine Windkraftanlagen am Standort Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit beschäftigt Nordex über 1.400 Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen in Rostock. Zur Sicherung der Innovationskraft des Unternehmens und der technischen Weiterentwicklung seiner Anlagen ist es für Nordex unerlässlich, Anlagen, die zu Forschungs- und Messarbeiten genutzt werden sollen, errichten zu können und Messungen durchzuführen. Solche Anlagen und Messstandorte in Mecklenburg-Vorpommern sind für Nordex wichtig, da diese eine räumliche Nähe zum Entwicklungs- und Produktionsstandort aufweisen. Das ist eine wichtige Bedingung für einen Anlage, die zu Forschungs- und Messarbeiten genutzt werden soll, da so sichergestellt werden kann, dass Techniker und Ingenieure des Unternehmens einen schnellen Zugang zu den Messanlagen haben. Die Förderung regionaler Wertschöpfung durch die räumliche Nähe des Standortes zu den Entwicklungs- und Produktionsstätten des Herstellers Nordex Energy GmbH spielt somit eine ebenso bedeutende Rolle wie die gute Standorteignung. Nordex arbeitet stetig an der Weiterentwicklung der Anlagengeneration DELTA 4000.

Am Standort Kassow ist geplant eine Anlage des Typs NORDEX N149/5.X mit einem 125 m Stahlrohrturm für Forschungs- und Messzwecke zu errichten.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgreich abgeschlossen

01/08/2021

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan.

Nachdem zuvor bereits die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu dem BImSchG-Antrag für das geplante Windenergieprojekt Kassow abgegeben hatten, ist nun auch die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgreich abgeschlossen worden. Alle Anwohner*innen und sonstige Interessierte waren aufgerufen, je nach Belang auch persönliche Stellungnahmen zu schreiben. Im nächsten Schritt werden nun die hierzu eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

Für Fragen oder Anregungen können Sie selbstverständlich gerne weiterhin mit uns in Kontakt treten.

Sie erreichen uns unter der kostenfreien Hotline: 0800 39 200 30

(Mo - Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr).

Plangebiet und Stand des Verfahrens

Das Windvorhaben Kassow befindet sich in der Gemeinde Kassow (Landkreis Rostock) südlich der Ortslage Kassow und nördlich von Groß Schwiesow. Das Vorhabengebiet wird begrenzt durch die Ortschaft Oettelin im Westen und Goldewin im Osten und ist durchzogen von zwei Hochspannungsleitungen.

Das Vorhabengebiet ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für die Teilfortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Rostock mit der Gebietsnummer 55/58 „Mistorf“ als Eignungsgebiet ausgewiesen. Der Planungsverband Region Rostock hat im Dezember 2019 bzw. Juni 2020 über die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes beschlossen und geht davon aus, dass die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes Ende 2020 verbindlich wird.

Das Gebiet ist zudem unter Beachtung mehrerer weiterer Aspekte sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

  • gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung
  • optische Einbettung in einen bestehenden Windpark
  • strukturelle Vorprägung durch bestehende Bahn- und Stromtrassen
  • Nähe zu bestehenden Stromleitungen für den Netzanschluss
  • Unmittelbarer Netzeinspeisepunkt durch bereits vorhandenes UW von ENERTRAG
  • Nähe zur Stadt Rostock und der Firma Nordex für Mess- und Wartungsarbeiten sowie kurze Wege während Anlieferung und Bau der WEA
  • geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen.

Für das Vorhaben wurde im Frühjahr 2019 ein Antrag auf Genehmigung gem. §4 BImSchG gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens findet eine öffentliche Auslegung aller Unterlagen statt, um Anwohnern, Verbänden und Behörden die Möglichkeiten zu geben, sich über die Planungen zu informieren und Hinweise abgeben zu können.

Geplante Windenergieanlage

Geplant ist für das Windvorhaben Kassow aktuell der Bau und Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N149/5.X mit einer Leistung von 5.7 MW und einer Nabenhöhe 125m. Es handelt sich hierbei um eine Anlage der neuen Windkraftanlagengeneration DELTA 4000 von Nordex, die zu Forschungs- und Messarbeiten genutzt werden soll.

Mit einer Nennleistung von 5.7 Megawatt (MW) und einem Rotordurchmesser von 149 m zählt die N149/5.X zu den ertragsstärksten Turbinen für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Eine einzige Windenergieanlage kann bis zu 5.000 Haushalte oder 11.000 Elektroautos mit sauberen Strom versorgen und rund 9.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Bedarfsgerechte Befeuerung

Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, sobald sie eine Gesamthöhe von 100 Metern überschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass ganze Windparks nachts rot blinken, um anfliegende Piloten zu warnen. Diese Befeuerung ist zu einem der größten Akzeptanzprobleme bei der Realisierung von Windenergie-Projekten geworden, denn am Boden kann sie auch als störend empfunden werden.

Jetzt ausschalten! Was wäre, wenn man die Befeuerung nur dann einschaltet, wenn sie auch gebraucht wird? Seit Jahren wird davon gesprochen die roten Blinklichter am Horizont abzuschalten. Doch passiert ist bundesweit bisher wenig. Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass ab 1. Juli 2020 alle Windenergieanlagen in Deutschland mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auszustatten sind.

Durch die Installation eines Systems zur sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden die nächtlichen Lichtemissionen auch für das Windvorhaben in Kassow um bis zu 95% reduziert. Das Licht wird nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m dem Windpark nähert.

ENERTRAG hat die bedarfsgesteuerte Nachkennzeichnung in den letzten Jahren zur Serienreife gebracht und bietet durch seine Unternehmenstochter DARK SKY heute schon Lösungen für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an.

Bürger- und Kommunalbeteiligung

Formen der Beteiligung

Beteiligung hat viele Formen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Also darum, dass Anwohner und Gemeinden im Umkreis von Windparks angemessen von der Windstromerzeugung vor Ort profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden seit 2016 sogar gesetzlich geregelt.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger, für neue Windparks Gesellschaftsanteile von mindestens 20 Prozent den Windpark-Anrainern – dazu zählen Einwohner und Kommunen im Fünf-Kilometer-Radius – zur Beteiligung anzubieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten.

Alternativ kann auch eine Kombination aus einer jährlichen Ausgleichsabgabe für Gemeinden und einem Sparprodukt für Einwohner angeboten werden. Dies reduziert das Risiko für Kommunen und Einwohner. Beim Erwerb von Anteilen an der Windparkgesellschaft sind neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mitzutragen. Die Ausgleichsabgabe für Gemeinden ist fest und errechnet sich anhand der mit 10% Gesellschaftsanteilen zu erwartenden Gewinnsumme. Sie wird jährlich ausgezahlt und muss zweckgebunden für Infrastruktur- und Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden. Beim Sparprodukt für Bürger wird der Mindestzinssatz ebenfalls anhand des Windpark-Ertrags errechnet.

Weitere Informationen zum Gesetz hält die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V für Sie bereit: www.leka-mv.de/Beteiligung/


zurück zur Projektübersicht