Windvorhaben Lübs-Ferdinandshof

ENERTRAG plant seit mehreren Jahren ein neues, regional bedeutsames Energievorhaben, für das ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle transparent informiert werden.

Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb von bis zu 12 leistungsstarken Windenergieanlagen geht es um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen sowie die Einbindung eines der bedeutendsten Industriebetriebe der Region, der Eisengießerei Torgelow GmbH und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

 

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Plangebiet und Stand des Verfahrens

Das Windvorhaben Lübs-Ferdinandshof befindet sich in der Gemeinde Lübs (Landkreis Vorpommern-Greifswald) südlich der Ortslage Altwigshagen und nördlich von Ferdinandshof. Das Vorhabengebiet wird begrenzt durch die Bundesstraße 109 im Osten, die sogenannte Milchstraße im Westen und durchzogen durch die Eisenbahnstrecke Berlin-Stralsund.

Das Vorhabengebiet ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplanes Vorpommern mit der Gebietsnummer 34/2015 als Eignungsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist zudem aus mehreren weiteren Aspekten sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

  • sehr gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung
  • gute Erreichbarkeit durch direkte Anbindung an die Bundestraße
  • strukturelle Vorprägung durch bestehende Bahn- und Stromtrassen
  • deutlich erhöhte Abstände zu Siedlungen gegenüber geltenden Mindestanforderungen
  • Nähe zu bestehenden Stromleitungen für den Netzanschluss
  • Nähe zur Stadt Torgelow und Eisengießerei als Energieverbrauchszentren der Region
  • Geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen

Das Gebiet Nr. 34/2015 hat eine Größe von insgesamt ca. 266 ha, wobei nur wenige ha für die Bebauung genutzt werden sollen. Geplant sind hier im Rahmen des beantragten Vorhabens aktuell der Bau und Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA).

Für das Vorhaben wurde im Mai 2016 ein Antrag auf Genehmigung gem. §4 BImSchG eingereicht. Dieser wurde vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Regionalplans zwischenzeitlich überarbeitet und aktualisiert.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens findet eine öffentliche Auslegung aller Unterlagen statt, um Anwohnern, Verbänden und Behörden die Möglichkeiten zu geben, sich über die Planungen zu informieren und Hinweise abgeben zu können.

Geplante Windenergieanlagen

Geplant sind für das Windvorhaben Lübs-Ferdinandshof aktuell der Bau und Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA) der Anlagengeneration NORDEX N149.

Die WEA vom Typ N149 verfügen über einen Rotordurchmesser von ca. 149 m und eine installierte Nennleistung von 4.0-4.5 Megawatt(MW). Die Nabenhöhe der Anlage liegt bei ca. 164 m.

Die N149 ist die ertragsstärkste Turbine für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Die Turbine hat gegenüber Vorgängermodellen eine um 30 Prozent vergrößerte überstrichene Rotorfläche. Da die Maximalleistung der Anlage variabel zwischen 4,0 und 4,5 MW liegen kann, lässt sie sich optimal an die individuellen Standortnetzvorgaben, an die örtlichen Windbedingungen und Schallanforderungen anpassen. Die N149/4.0-4.5 stellt damit sicher, dass der höchstmögliche Energieertrag erwirtschaftet wird.

Im vorliegenden Projekt handelt es sich um die speziell für den Standort ausgewählte Anlagenspezifikation „N149/4.38 STE 4,38MW“ mit 4,38 MW und integrierten Serrations-Bauteilen (STE) zur Schalloptimierung.

Bürger- und Kommunalbeteiligung

Formen der Beteiligung

Beteiligung hat viele Formen. ENERTRAG steht seit jeher für eine breite und vielschichtige Beteiligung von Bürgern und Kommunen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Hierzu begleitet die ENERTRAG seit Jahren z.B. eine Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften. Aber auch regionale Unternehmen wie Stadtwerke werden bei den Vorhaben im Betrieb beteiligt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Gesetzgeber einen Schritt weiter gegangen und hat die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden gesetzlich geregelt.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Am 28. Mai 2016 trat das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Kraft. Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern. Diese sollen für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen und dann Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anbieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro Kosten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu beteiligen. Projektträger können den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben (die den künftigen Windpark betreibt), stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Entscheidung darüber trifft die Gemeinde.

Zusätzlich ist es den Projektträgern freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen, ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Eine Möglichkeit mit geringerem Risiko, wäre ein Sparprodukt zu erwerben. So könnte in diesem Fall die Projektgesellschaft Gewinne in Höhe von 10 Prozent an eine Bank übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt mit dem Gewinn aus dem Windpark.

Energiegenossenschaft Borkenfriede eG

Die Energiegenossenschaft Borkenfriede eG steht für die Förderung, Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung. Sie bietet damit einen weiteren Ansatz zur Beteiligung auf genossenschaftlicher Basis.

Welche konkrete Form der Beteiligung sich im vorliegenden Windvorhaben am besten eignet, um den Bedürfnisse und Wünsche der Anwohner, wie auch der Gemeinden optimal zu entsprechen, steht noch nicht abschließend fest. Hierzu ist ein stetiger, fachlich fundierter Abstimmungsprozess mit Bürgern und Kommunen eminent wichtig. ENERTRAG wird dabei Bürgerfragestunden für Anwohner anbieten und mit den Gemeindevertretungen intensiv zusammenarbeiten.


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