Windvorhaben Ramelsloh

ENERTRAG SE plant die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage der 4 MW Klasse in Ramelsloh in der Gemeinde Seevetal. Die geplante und genehmigte Anlage ist eine VESTAS V150 mit einer Leistung von 4,2 MW und einer Nabenhöhe von 125 m. 

Der genaue Standort für die Errichtung der Windkraftanlage befindet sich auf der östlichen Seite entlang des Ohlendorfer Weges innerhalb des Windvorranggebietes VRG SE_03 Ramelsloh. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023. Die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage ist für Anfang 2024 vorgesehen.

Wer wir sind

ENERTRAG erbringt alle Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien. Wir führen Strom, Wärme und Mobilität in allen Lebensbereichen effizient zusammen. Als Energieerzeuger mit einer Jahresproduktion von 1,38 Mio MWh im Bestand, 772 errichteten Anlagen und einem Servicenetzwerk „PowerSystem“ mit überwachten 1072 Windenergieanlagen wissen wir aus eigener Erfahrung, was für unsere Kunden wichtig ist.

Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in Europa vereinen unsere 780 Mitarbeiter alle Kompetenzen, die für erfolgreichen Betrieb und effiziente Instandhaltung, für eine bürgernahe Planung, zuverlässigen Bau von Energieanlagen und Netzen bis hin zu kompletten Verbundkraftwerken erforderlich sind. Wir sind immer eine Energie voraus – sei es bei Sektorkopplung, Beteiligungsmodellen oder bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung.

 

Genehmigungserteilung der BImSch G

12/20/2021

Nach einem zweieinhalbjährigem Genehmigungsverfahren wurde die BImSch-Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage des Typs V150-4,2 MW mit einer Nabenhöhe von 125m, eine Gesamthöhe von 200m und ein Rotordurchmesser von 150 m des Herstellers Vestas am 20.12.2021 erteilt.

Das Projektteam freut sich auf die nächsten Schritte und Vorbereitungen sowie weiter auf eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde vor Ort. Nach Abschluss aller Planungen erfolgt die Bauphase im Herbst 2023 mit einer voraussichtlichen Inbetriebnahme Anfang 2024.

Bild: Lageplan Windvorhaben Ramelsloh

Zuwegung und Erschließungskonzept

Die Erschließung eines Standortes ist von essentieller Wichtigkeit, da ohne einen gesicherten Zugang die Realisierung des Projektes nicht möglich ist.

Zunächst ist es auch wichtig, zwischen Erschließungs- und Errichtungsverkehr zu differenzieren. Ersterer betrifft den Verkehr des laufenden Betriebs der WEA (Feuerwehr, Wartungsfahrzeuge, Polizei o.ä.). Dieser Verkehr zur Windenergieanlage muss über die gesamte Laufzeit der Anlage ausreichend gesichert werden. Letzterer betrifft den Verkehr zur Errichtung der WEA, dieser umfasst den Baustellenverkehr (Betonmischer, LKW) sowie Schwerttransporte für die Anlieferung der Anlagenkomponenten. Dieser muss nur punktuell gesichert werden und ist für die Erschließung unerheblich.

Der Erschließungsverkehr erfolgt über das öffentlich gewidmete Wegenetz der Gemeinde Seevetal. Der Anlagenstandort kann direkt über den Ohlendorfer Weg erschlossen werden.

Der Errichtungsverkehr bzw. der Baustellenverkehr wird teilweise über den Buchwedelweg erfolgen und die Anlieferung der Komponenten ist auf Grund der überdimensionierten Größe der Schwertransporte über die Autobahnraststätte Seevetal-Ost geplant.

Bild: Lageplan Windvorhaben Ramelsloh

Entwicklungsstand

Die Planung und Entwicklung von Windprojekten sind zeitaufwändig und erfordern viel Engagement und Durchhaltevermögen. Durchschnittlich beträgt die Entwicklung eines Windenergierojektes ca. 7 Jahren. Folgende entscheidende Phase können identifiziert werden:

  • Flächenakquise: von 2017 bis Heute
  • Genehmigungsplanung: vom Februar 2019 bis Dez. 2021 (Erhalt der BImSch Genehmigung)
  • Bauphase Errichtung der WEA und Verlegung der Kabeltrasse: voraussichtlich 6 Monate ab Herbst 2023
  • Betrieb: 20 Jahre durch ENERTRAG

Die gesamte Bauphase beträgt voraussichtlich 6 Monate. Verschiedene Faktoren wie die Witterung können die Abläufe negativ beeinflussen und das Projekt erheblich verzögern. Die Bauphase unterteilt sich in verschiedenen Abschnitte:

  • Bauvorbereitung: Baumpflege, ca. 1 Woche
  • Der Wegebau: Temporärer Ausbau der Wege für den Errichtungsverkehr, ca. 2/3 Wochen
  • Die Fundamentierung: Aushub, Betoneinbau und Aushärtung, ca. 4 Wochen
  • Installation: Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage. Ca. 2 Wochen.

Gleichzeitig erfolgt die Verlegung der Kabeltrasse.

Betriebskonzept

Die Anlage wird immissionskonform in Betrieb gehen und wird bei Volllast einer maximalen Schallleistungspegel von 106,6db(A) nicht überschreiten. Nachts (22h-6h) wird die Anlage im schallreduzierten Betriebsmodus betrieben werden. Der maximale Schallleistungspegel wird den Wert 105,1dB(A) nicht überschreiten.

Kompensationsmaßnahmen

Die Errichtung einer Windenergieanlage ist immer als Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten. Das Bundesnaturschutzgesetz sorgt dafür, dass diese Eingriffe durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden, das ist die sogenannte Kompensationspflicht.

In Enger Abstimmung mit der UNB wird ENERTRAG 2 Kompensationsmaßnahme in Ramelsloh umsetzen.

Die erste Ausgleichsmaßnahme betrifft das Anlegen von Lerchenfenstern. Aufgrund der Mangel an geeigneten Brutplätzen für die Feldlerche gilt diese Art seit den 80er als besonders gefährdet. Intensiv genutzten Ackerflächen bieten immer weniger freie Landplätze für die Feldlerche an und die dicht gepflanzten Getreide sind für eine ausreichende Insektennahrung nicht geeignet. Durch das Anlegen von Lerchenfenster werden Räume geschaffen, wo die Feldlerche Lande- und Brutplätze sowie genügend Futter finden. Konkret sind Lerchenfenster bewusst angelegte Fehlstellen in landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die 20 Quadratmeter Fenster werden hauptsächlich in Getreide Feldern oder auch Rapsäckern von mindestens 5 Ha angelegt. Zwei Lerchenfenster pro Hektar reichen für die Tiere aus und der Ernteausfall bleibt minimal.

Für die Kompensation der Bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt wird die Ersatzpflanzung einer Strauchhecke durchgeführt. Zur Kompensation von Gehölzentnahmen auf einer Länge von 9m wird ein gleichwertiges Bitotop der Ausprägung „Strauchhecke“ an anderer Stelle neu angelegt. Die Maßnahme wird als 3-reihige Pflanzung von Strauchgehölzen aus einheimischen, standortgerechten  Arte regionaler Herkunft. (z.B Weißdorn, Schlehe, Hasel, Pfaffenhut usw.) bestehen.

Bild oben: Prinzipskizze Lerchenfenster, Quelle landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Bild unten: Lage der Erstbepflanzung in Bezug zum Vorhaben


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