Windvorhaben Ramin

ENERTRAG plant seit mehreren Jahren ein Windfeld nordöstlich von Ramin für den ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang soll auf den folgenden Seiten transparent informiert werden.

Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb von 6 leistungsstarken Windenergieanlagen geht es vor allem um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen vor Ort und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region Vorpommern.

Die 6 geplanten Windenergieanlagen produzieren pro Jahr mehr als 84.000.000 kWh sauberen Strom und können damit bei einem angenommenen durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh pro Haushalt pro Jahr rund  28.000 Haushalte mit grüner Energie versorgen. Mit dem produzierten Strom können außerdem jährlich fast 40.000 Tonnen CO2. eingespart werden.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

Informationsveranstaltung im Rahmen des Projektes Ramin

04/17/2019

Der Dialog mit Einwohnern und Akteuren vor Ort ist für die ENERTRAG ein wesentlicher Faktor bei der Einbindung der Bürger in die Planungsprozesse. ENERTRAG bedankt sich daher für die rege Teilnahme an der öffentlichen Informationsrunde am 15.04.2019.

Falls Sie aktuelle Fragen oder Hinweise zum Projekt haben, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Plangebiet und Stand des Verfahrens

Das Windfeld Ramin befindet sich im südlichen Ausleger des Landkreises Vorpommern-Greifswald in einem bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich umgeben von der Linkener Heide. Das Vorhabengebiet liegt in der Gemarkung Bismark, nördlich von Grambow, südöstlich von Gellin sowie Bismark, nordöstlich von Ramin, östlich von Schmagerow sowie dem Solarkraftwerk Ramin, und nordwestlich von Neu Grambow.

Das Windeignungsgebiet Ramin ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplanes Vorpommern mit der Gebietsnummer 46/2015 als Eignungsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist zudem aus mehreren weiteren Aspekten sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

  • Gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung
  • Gute Erreichbarkeit durch direkte Anbindung an die Bundestraße 111, Bundesstraße 104 sowie in der Nähe der Autobahnen A20 und A11
  • Erhöhte Abstände zu Siedlungen gemäß geltenden gesetzlichen Anforderungen
  • Geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen
  • Einfügung in Natur und Landschaft durch Waldumgebung, welche zudem partiellen Sichtschutz garantiert
  • In Ergänzung zum Solarkraftwerk Ramin eine Vorreiterrolle in der Region einnehmen und ein Stück Energiewende meistern

Das Gebiet Nr. 46/2015 hat eine Größe von insgesamt circa 42 ha, wobei nur wenige ha tatsächlich für die Bebauung genutzt werden sollen. Geplant sind im Rahmen des beantragten Vorhabens aktuell der Bau und Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA). Alle WEA werden von der ENERTRAG geplant, und sollen im späteren Verlauf auch von dieser gebaut und betrieben werden.

Für das Vorhaben wurde im März 2019 für 6 WEA ein Antrag auf Genehmigung gemäß §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens findet eine öffentliche Auslegung aller Unterlagen statt, um Anwohnern, Verbänden und Behörden die Möglichkeiten zu geben, sich über die Planungen zu informieren und Hinweise abgeben zu können.

Geplante Windenergieanlagen

Geplant sind für das Windvorhaben Ramin aktuell der Bau und Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) der Anlagengeneration GE 5.5-158.

Die WEA vom Typ GE 5.5-158 verfügen über einen Rotorradius von circa 79 m und eine installierte Nennleistung von 5,5 Megawatt. Die Nabenhöhe der Anlage liegt bei circa 161 m und die Gesamthöhe somit bei circa 240 m.

Die GE 5.5-158 ist eine ertragsstarke Turbine für Standorte mit mittleren Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Die Turbine hat gegenüber Vorgängermodellen eine vergrößerte überstrichene Rotorfläche von ca. 19.000 Quadratmetern, aufgrund welcher sich die Anlage optimal sowohl an die individuellen Standortvorgaben, als auch an die örtlichen Windbedingungen anpasst. Der größere Rotor kann mehr Wind einfangen, wodurch mehr Energie erzeugt und somit Stromgestehungskosten reduziert werden können. Die GE 5.5-158 stellt zudem sicher, dass der höchstmögliche Energieertrag Hand in Hand mit geltenden Anforderungen an den Schallschutz erwirtschaftet wird. Die Einschaltgeschwindigkeit liegt bei 3 m/s und die Abschaltgeschwindigkeit bei 25 m/s.

Die Cypress-Plattform, zu der auch die 5.5-158 gehört, wird von einem revolutionären zweiteiligen Blattdesign angetrieben. Dies ermöglicht den Zusammenbau der Rotorblätter vor Ort und damit sowohl eine Senkung der Kosten für Ausrüstung und Straßenarbeiten als auch eine Verringerung der Belastungen durch Überlängentransporte im Zuge des Baus.

Bürger- und Kommunalbeteiligung

Formen der Beteiligung

Beteiligung hat viele Formen. ENERTRAG steht seit jeher für eine breite und vielschichtige Beteiligung von Bürgern und Kommunen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Hierzu begleitet die ENERTRAG seit Jahren unter anderem eine Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften. Aber auch regionale Unternehmen wie Stadtwerke werden bei den Vorhaben im Betrieb beteiligt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Gesetzgeber einen Schritt weiter gegangen und hat die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden gesetzlich geregelt.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Am 28. Mai 2016 trat das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Kraft. Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern. Diese sollen für neue Windfelds eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen und dann Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anbieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro Kosten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu beteiligen. Sitz- und Nachbargemeinden  können Anteile an der Projektgesellschaft erwerben, die das zukünftige Windfeld betreibt. Der Projektträger kann alternativ dazu eine jährliche Ausgleichsabgabe für die Gemeinden anbieten oder es können ganz andere individuell abgestimmte Beteiligungsformen für die Gemeinden gefunden werden. Die Entscheidung über mögliche angebotene Alternativen zu einer direkten Beteiligung an der Projektgesellschaft trifft die Gemeinde.

Zusätzlich ist es den Projektträgern freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen, ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem direkten Erwerb von Anteilen an der Projektgesellschaft würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Eine Möglichkeit mit geringerem Risiko an den Erträgen des Windfeldes zu partizipieren ist ein Sparprodukt. So könnte in diesem Fall die Projektgesellschaft Gewinne in Höhe von 10 Prozent an eine Bank übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt mit dem Gewinn aus dem Windfeld.


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